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Wer den Zulaufschlauch der Waschmaschine ohne Wasserstop nicht absperrt und die Wohnung für längere Zeit verlässt, handelt grob fahrlässig.

Wer den Zulaufschlauch der Waschmaschine ohne Wasserstop nicht absperrt und die Wohnung für längere Zeit verlässt, handelt grob fahrlässig. Kommt es in dieser Zeit zu einem Wasserschaden, muss der Versicherer nur einen Teil der Kosten übernehmen, urteilte das Landgericht Osnabrück am 20. April 2012 (Az.: 9 O 762/10), wie das Versicherungsjournal berichtete.

Hintergrund: In einer Etagenwohnung verursachte ein Defekt am Zulaufschlauch der Waschmaschine einen Gebäudeschaden von mehreren tausend Euro, während die Besitzerin beim Frisör war. Der Versicherer wollte aber lediglich 30 Prozent des Schadens begleichen. Die Versicherungsnehmerin klagte. Doch die Richter gaben dem Versicherer Recht.

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