Hausratversicherung

  • Die Hausratversicherung

    Die Haus­rat­versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Hausrat, der durch eine Viel­zahl von versicherten Gefahren entstehen kann.

  • Wenn der Einbruch leicht fällt

    „Einbrechern wird ihr Handwerk immer noch zu leicht gemacht“, klagt Dr. Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV, angesichts der neuesten Zahlen der deutschen Hausratversicherer zu Wohnungseinbrüchen.

  • Rauchmelder in NRW Pflicht

    Rauchmelder sind seit dem 1. April 2013 in Nordrheinwestfalen gesetzlich vorgeschrieben. Spätestens bis 2017 müssen alle Wohnungen damit ausgestattet sein.

  • Hoffentlich elementar versichert!

    Als Haus- oder Eigentumswohnungsbesitzer braucht man eine Wohngebäudeversicherung! So weit, so richtig. Viele Eigentümer nehmen allerdings an, dass damit auch die immer häufiger auftretenden so genannten Elementarschäden versichert sind – ein fataler Irrtum.

  • Nachbarschaftshilfe in der Urlaubszeit

    Der Erholungseffekt des schönsten Urlaubs ist schlagartig dahin, wenn die Urlauber nach der Heimkehr feststellen, dass bei ihnen eingebrochen wurde. Immerhin: Bei solchen Schäden durch Einbruchdiebstahl sorgt die Hausratversicherung für einen finanziellen Ausgleich.

  • Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung?

    Bei bestimmtem Inventar kommt es nach Schadenfällen häufig zu Verwirrung, welche Versicherung einen Schaden wohl ersetzt. Beispiele sind Einbauküchen oder der Teppich bzw. Bodenbelag: Hausrat oder doch Bestandteil des Gebäudes?

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