Die Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Hausrat, der durch eine Vielzahl von versicherten Gefahren entstehen kann.
„Einbrechern wird ihr Handwerk immer noch zu leicht gemacht“, klagt Dr. Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV, angesichts der neuesten Zahlen der deutschen Hausratversicherer zu Wohnungseinbrüchen.
Rauchmelder sind seit dem 1. April 2013 in Nordrheinwestfalen gesetzlich vorgeschrieben. Spätestens bis 2017 müssen alle Wohnungen damit ausgestattet sein.
Als Haus- oder Eigentumswohnungsbesitzer braucht man eine Wohngebäudeversicherung! So weit, so richtig. Viele Eigentümer nehmen allerdings an, dass damit auch die immer häufiger auftretenden so genannten Elementarschäden versichert sind – ein fataler Irrtum.
Der Erholungseffekt des schönsten Urlaubs ist schlagartig dahin, wenn die Urlauber nach der Heimkehr feststellen, dass bei ihnen eingebrochen wurde. Immerhin: Bei solchen Schäden durch Einbruchdiebstahl sorgt die Hausratversicherung für einen finanziellen Ausgleich.
Bei bestimmtem Inventar kommt es nach Schadenfällen häufig zu Verwirrung, welche Versicherung einen Schaden wohl ersetzt. Beispiele sind Einbauküchen oder der Teppich bzw. Bodenbelag: Hausrat oder doch Bestandteil des Gebäudes?
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