Die Eingriffe des Staats in das Sozialsystem der gesetzlichen Rentenversicherung zeigen Wirkung. Grundsätzlich handelt es sich bei nahezu allen Vorhaben und Maßnahmen um eine teilweise Abkehr vom Generationenvertrag und dem Umlageverfahren.

Die Rentenreform ist beschlossen, das bedeutet, dass das bisherige Rentenniveau gesenkt wird und durch eine zusätzliche kapitalgedeckte Vorsorge ergänzt wird. Die private Vorsorge wird ab 2002 vom Staat durch Zuschüsse und Steuervorteile gefördert. Sprechen Sie mit uns - wir informieren Sie im folgenden über die Inhalte der Reform und zeigen Ihnen gerne, wie Sie sinnvoll vorsorgen können.

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