Das VALKO Team hat auch 2014 wieder an der Aktion "Paket mit Herz" der „Neuen Westfälischen“ teilgenommen. Aus den vielen Wunschzetteln, die bei der NW Bünde auslagen, haben wir zwei ausgewählt.
„Die Rente ist sicher“ – kaum ein politischer Satz brannte sich in die Köpfe der Deutschen ein wie dieser. Und kaum eine Aussage hat dabei so an Glaubwürdigkeit verloren wie diese. Das zeigt eine repräsentative Studie, die das Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag der Gothaer Versicherung durchgeführt hat.
Am 13.12.2014 veranstalteten die Grundschule Ennigloh, der DRK-Ortsverein Bünde und die DRK-Kita „Sonnenland“ aus Spenge gemeinsam mit der DKMS (Deutsche Knochenmarkspenderdatei) eine Registrierungsaktion für die 8-jährige Leticia aus Bünde.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 12. März 2014 entschieden (Az.: IV ZR 306/13), dass ein Versicherer selbst dann vom Vertrag, in dessen Antrag ein Versicherungsnehmer oder sein beauftragter Makler arglistig falsche Angaben gemacht hat, zurücktreten könne, wenn er den Versicherten im Antragsformular nicht oder nicht ausreichend über die Folgen von Falschangaben belehrt habe.
Der Patient hat dazu die Möglichkeit beispielsweise durch eine Erklärung im Rahmen eines Wahlleistungsvertrages oder im Zusammenhang mit seiner Einwilligung zur Operation.