Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

  • Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

    Hausbesitzer, die ihr Eigenheim ausschließlich selbst bewohnen, unterliegen dem Schutz einer Private Haftpflichtversicherung - auch gegenüber Ansprüchen, die aus Besitz und Gebrauch von selbstgenutztem Haus und Grund hergeleitet werden.

  • Verkehrssicherungspflicht nach Umständen

    „Wer im Winter auf einem erkennbar nur unzureichend gestreuten Weg eines Privatgrundstücks stürzt, hat in der Regel keinen Anspruch auf ein Schmerzensgeld“, fasste das Versicherungsjournal Ende vergangenen Jahres ein spät veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 11. Mai 2012 (Az.: 10 U 44/11) zusammen.

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