„Wer im Winter auf einem erkennbar nur unzureichend gestreuten Weg eines Privatgrundstücks stürzt, hat in der Regel keinen Anspruch auf ein Schmerzensgeld“, fasste das Versicherungsjournal Ende vergangenen Jahres ein spät veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 11. Mai 2012 (Az.: 10 U 44/11) zusammen.