Private Versicherungen

  • Die "Riester"-Rente

    Die 2. Schicht bildet die sogenannte Zusatzversorgung. Innerhalb dieser werden private Riester-Renten und die betriebliche Altersversorgung zusammengefasst. Im modularen Aufbau des deutschen Alterssicherungssystem also die erste Ergänzung zu der Basisversorgung.

  • Die gesetzliche Rentenversicherung

    Die Eingriffe des Staats in das Sozialsystem der gesetzlichen Rentenversicherung zeigen Wirkung. Grundsätzlich handelt es sich bei nahezu allen Vorhaben und Maßnahmen um eine teilweise Abkehr vom Generationenvertrag und dem Umlageverfahren.

  • Die "Rürup"-Rente

    Die staatliche Förderung der Basisrente setzt auf eine ansteigende steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge und eine gleichzeitige Anhebung des steuerpflichtigen Teils der Rentenzahlung. Am Ende dieser Entwicklung sollen eine volle steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge (in der Ansparphase) und eine volle Besteuerung der Rentenzahlungen (in der

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  • Die Risikolebensversicherung

    Bei einer Risikolebensversicherung steht die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Mittelpunkt. Stirbt die versicherte Person während der Versicherungsdauer wird die Versicherungssumme fällig.

  • Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

    Die betriebliche Altersversorgung ist seit jeher ein Instrument, das Arbeitgebern ermöglicht, die eigenen Arbeitnehmer an das Unternehmen zu binden und auch ein Stück weit soziale Verantwortung für diese zu übernehmen.

  • Krankentagegeld: „alles oder nichts“

    Rechtsanspruch auf die Zahlung eines Krankentagegelds besteht nur, wenn die Versicherten ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht mehr vollständig ausüben können.

  • Krank im Ausland

    Wer im Ausland erkrankt, muss die Notrufzentrale seiner Auslandsreisekrankenversicherung verständigen. Andernfalls müssen später umfangreiche Nachweise erbracht werden.

  • Die Hausratversicherung

    Die Haus­rat­versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Hausrat, der durch eine Viel­zahl von versicherten Gefahren entstehen kann.

  • Die Kfz-Versicherung

    Für jedes am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeug muss vom Halter eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dies gilt nicht nur für PKW; auch Anhänger, Motorräder und Mofas müssen haftpflichtversichert sein. Diese Versicherungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.

  • Die private Haftpflichtversicherung

    Für Schäden, die Sie anderen Personen oder dem Eigen­tum anderer Personen schuldhaft zufügen, haften Sie als Ver­ursacher nach § 823 BGB in unbegrenzter Höhe mit gegen­wärtigem und zukünftigem Vermögen.

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