Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, wurden 2010 über 187.000 Ehen geschieden, das ist mehr als jede zweite im Vergleich zur Anzahl der im gleichen Zeitraum geschlossenen Ehen. Jeder Ehepartner sollte sich bei einer Scheidung jedoch nicht nur über die Teilung von Hab und Gut Gedanken machen. Denn es können in einigen Bereichen Absicherungslücken entstehen, beispielsweise weil man durch die Scheidung nicht mehr mitversichert ist.

Sie leben gemeinsam mit Partner bzw. Partnerin und Ihren Kindern, die Familie steht für Sie im Mittelpunkt.

Da oftmals nur einer im Haushalt erwerbstätig ist, das Einkommen aber für die ganze Familie reichen muss, sollten Sie Ihre Versicherungssituation überprüfen. Denn eventuell zahlen Sie aufgrund von Überversicherung unnötige Beiträge. Aber ebenso sollten Sie überlegen, ob Ihre Familie tatsächlich ausreichend gegen alle Hauptrisiken abgesichert ist.

Als Schüler genießen Sie das Privileg, relativ umfassend über Ihre Eltern mitversichert zu sein.

Daher brauchen Sie sich eigentlich auch keine großen Gedanken über die eigene Absicherung machen.

Doch auch hier gibt es Ausnahmen, in denen es sich lohnen kann, selbst versichert zu sein.

Oft ist mit dem Start ins Studentenleben auch ein Wohnortwechsel verbunden, so dass Sie nun nicht mehr bei den Eltern wohnen.

Während des Studiums wird sich Ihre Unabhängigkeit und Selbstständigkeit weiter erhöhen.

Mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben beginnt eine neue Lebenssituation. Die vorher aufgrund der Berufstätigkeit immer knappe Zeit ist nun reichlich vorhanden. Stets aufgeschobene Wünsche, etwa die lange geplante Weltreise, können Sie sich nun erfüllen.

Sie haben Ihr Studium oder Ihre Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und können nun voll in das Berufsleben einsteigen. Endlich werden Sie auch ordentlich für Ihre Leistungen bezahlt. 

Wahrscheinlich wollen Sie sich jetzt erst mal ein paar lange aufgeschobene Wünsche erfüllen. Durch Ihre finanzielle Unabhängigkeit ergibt sich jedoch auch eine größere Eigenverantwortung, so dass jetzt ebenfalls der Zeitpunkt für den Einstieg in Ihre Zukunftsvorsorge gekommen ist.

Sie leben mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammen und planen Ihre gemeinsame Zukunft.

Wenn Sie beide berufstätig sind, haben Sie sich an ein auskömmliches Haushaltseinkommen gewöhnt.

Als alleinerziehende(r) Mutter oder Vater tragen Sie die alleinige Verantwortung für Ihre Kinder. Die meisten Alleinerziehenden verzichten wegen der Kindererziehung auf eine Erwerbstätigkeit und haben entsprechend ein geringes Budget bzw. Haushaltseinkommen. Aber auch falls Sie der Doppelbelastung von Kindererziehung und Beruf ausgesetzt sind, ist die Situation nicht einfach – eher im Gegenteil.

Mit der Selbständigkeit konnten Sie sich einen Traum erfüllen: Sie sind endlich Ihr eigener Chef und arbeiten nicht mehr für andere.

Nun können Sie alle Entscheidungen selbstständig treffen.

Doch mit der Freiheit wächst auch die Verantwortung: Denn jetzt müssen Sie sich als Unternehmer eigenverantwortlich absichern.

Bei Ihnen hat sich Nachwuchs angekündigt: Ihr Kinderwunsch geht in Erfüllung! Es kommen schöne, aber auch anstrengende Zeiten auf Sie zu. Denn die Aktivitäten Ihres Kindes werden Ihnen noch oft die Nerven rauben. Gut, wenn der Nachwuchs auf seinem Weg optimal abgesichert ist.

Als Single sind Sie unabhängig: Sie können Ihre Entscheidungen selbstständig treffen und die Vorzüge der Ungebundenheit genießen. Richtig genießen können Sie Ihre Freiheit jedoch nur, wenn Sie gegen Risiken abgesichert sind und im Ernstfall nicht alleine dastehen. Da Sie keinen Partner haben, der Sie dann unterstützen kann, ist die aktive Vorsorge für Ihre Zukunft besonders wichtig.

Jetzt wird’s Ernst:

Sie haben sich für eine Ausbildung entschieden und machen damit den ersten Schritt ins richtige Berufsleben.

Sie sind endlich 18 und damit volljährig geworden. Sie dürfen nun endgültig selbstständig entscheiden und sind nicht mehr auf Ihre Eltern angewiesen. Damit stehen Ihnen viele neue Möglichkeiten offen: Etwa das erste eigene Auto, die eigene Wohnung, neue Perspektiven durch Studium oder Beruf.

Sie sind sich nun endgültig sicher: Sie haben den Partner bzw. die Partnerin fürs Leben gefunden und sich entschlossen, mit ihm bzw. ihr die Ehe oder die Lebenspartnerschaft einzugehen. Damit haben Sie entschieden, die Zukunft gemeinsam zu planen und zu erleben.

Durch Ehe oder Lebenspartnerschaft ändert sich zunächst Ihr rechtlicher Status. Sie erhalten viele Vergünstigungsmöglichkeiten, im Steuerrecht beispielsweise – aber auch im Versicherungsbereich.

Für Schäden, die Sie anderen Personen oder dem Eigen­tum anderer Personen schuldhaft zufügen, haften Sie als Ver­ursacher nach § 823 BGB in unbegrenzter Höhe mit gegen­wärtigem und zukünftigem Vermögen.

Hausbesitzer, die ihr Eigenheim ausschließlich selbst bewohnen, unterliegen dem Schutz einer Private Haftpflichtversicherung - auch gegenüber Ansprüchen, die aus Besitz und Gebrauch von selbstgenutztem Haus und Grund hergeleitet werden.

Da Tiere nicht für angerichtete Schäden haftbar gemacht werden können, wird ihr Halter zur Begleichung von Schadensersatzansprüchen herangezogen. Leider kommt es in seltenen Fällen vor, dass bei Unfällen mit oder Angriffen von Tieren Menschen schwer verletzt oder sogar getötet werden.

Sie haben auf Ihrem Grundstück einen Heizöltank? Dann wissen Sie, dass bereits kleine Mengen Öl erhebliche Mengen von Trinkwasser verseuchen können.

Die Haus­rat­versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Hausrat, der durch eine Viel­zahl von versicherten Gefahren entstehen kann.

Die Wohn­­gebäude­versicherung schützt Sie als Haus­besitzer vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Haus und an den versicherten Gebäude­bestand­teilen, z. B. Garagen, Heizungs-, sanitäre oder elektrische Anlagen, feste Fußböden oder Decken und sogar Antennen.

Für jedes am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeug muss vom Halter eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dies gilt nicht nur für PKW; auch Anhänger, Motorräder und Mofas müssen haftpflichtversichert sein. Diese Versicherungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Kosten für Gutachten in juristischen Auseinandersetzungen können, abhängig vom jeweiligen Streitwert und der Verfahrensdauer, beträchtlich sein. Dadurch kann die Durchführung eines Prozesses – nämlich für den Fall, dass Sie verlieren – ein unkalkulierbares finanzielles Risiko für Sie bedeuten.

Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sichert Sie als Arbeitnehmer ausschließlich bei Arbeits- und Wege­unfällen, d. h. während der Arbeits­zeit sowie auf dem direkten Hinweg zur und dem direkten Rückweg von der Arbeitsstätte.

Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sichert Sie als Arbeitnehmer ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen, d. h. während der Arbeitszeit sowie auf dem direkten Hinweg zur und dem direkten Rückweg von der Arbeitsstätte.

Die private Berufsunfähigkeitsabsicherung schützt Sie, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten Ihrem Beruf nachzugehen und so für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie zu sorgen.

Als ergänzende Absicherung zu einer Pflegerenten-, Pflegetagegeld oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung, können auch die sog. Grundfähigkeiten abgesichert werden. Diese werden in einem Katalog nach primären und sekundären Fähigkeiten sortiert. Primär sind i.d.R. das Sehen und das Sprechen. Als sekundär würde man beispielsweise das Treppensteigen oder das Sitzen einstufen. In der Regel erfolgt die Leistung als monatliche Rentenzahlung.

Ähnlich wie die Grundfähigkeitsversicherung, stellt auch die Absicherung von schweren Krankheiten (Dread-Disease-Versicherung) eine Form der ergänzenden Vorsorge dar. Versichert sind diverse Krankheiten, die in einem Katalog zusammengefasst sind. Bei Diagnose einer der gelisteten Krankheiten (z.B. Schlaganfall oder Krebs) wird eine Versicherungssumme fällig.

Steigende Beiträge für weniger Leistung - darüber ärgern sich viele Kassenpatienten. Doch es gibt Auswege: Entweder eine Krankenzusatzversicherung abschließen oder direkt in eine Private Krankenversicherung wechseln.

Mit dem gestiegenen Risiko der Pflegebedürftigkeit (gestiegene Lebenserwartung, bessere medizinische Versorgung) geht auch das Risiko des drastischen Kapitalverzehrs einher. Was der nächsten Generation weitervererbt werden sollte, schwindet innerhalb weniger Jahre oder Monate.

Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen, der Leistungsumfang nimmt trotzdem weiter ab. Die gesetzliche Krankenversicherung entwickelt sich in Richtung einer kaum noch ausreichenden Grundversorgung.

Doch auch wer aufgrund seines Einkommens nicht in die private Krankenversicherung wechseln kann, muss nicht tatenlos zusehen. Als Option bleibt immer die Absicherung durch eine Krankenzusatzversicherung.

Ein Krankheitsfall im Ausland ist ohnehin schon eine extreme Belastung, dazu können Ihnen ohne Auslandsreise-Krankenversicherung aber auch noch erhebliche Kosten entstehen. Da Sie in den meisten Ländern die Kosten für Heilbehandlung bei jedem Arzt- oder Krankenhausbesuch bar bezahlen müssen, kommen schnell größere Summen zusammen.

Viele Arbeitnehmer sind wegen eines Einkommens unterhalb der Versicherungspflichtgrenze Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung und haben nicht die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Andere wiederum sind freiwillig gesetzlich versichert, sei es wegen der beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen oder aus anderen Gründen.

In Zukunft wird ein teilweiser Systemwechsel stattfinden, wodurch sich das Gewicht der umlagefinanzierten staatlichen Alterssicherung auch zukünftig weiter verringern wird. Die privaten Sparprozesse gewinnen daher an Bedeutung, sofern weiterhin ein ausreichendes Einkommen im Alter vorhanden sein soll.

Mehr denn je ist die private Vorsorge also ein „Muss“ und nicht ein „Kann“. Der Staat fördert diese Sparprozesse und greift Ihnen so unter die Arme.

In Ihrer eigenen „Bilanz“ finden sich im Zweifelsfall schon einige Vorsorgemaßnahmen. Entweder alte Lebensversicherungen, Investmentsparpläne, Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung oder andere Sparverträge, für die Sie sich einmal entschieden haben.

Wir helfen Ihnen dabei, diese zu strukturieren und empfehlen Ihnen die Lösungen, die in ihr Altersvorsorgeportfolio passen. Und wir stehen Ihnen gerne Rede und Antwort wenn Sie Fragen haben – auch in vielen Jahren.

Die Rentenreform ist beschlossen, das bedeutet, dass das bisherige Rentenniveau gesenkt wird und durch eine zusätzliche kapitalgedeckte Vorsorge ergänzt wird. Die private Vorsorge wird ab 2002 vom Staat durch Zuschüsse und Steuervorteile gefördert. Sprechen Sie mit uns - wir informieren Sie im folgenden über die Inhalte der Reform und zeigen Ihnen gerne, wie Sie sinnvoll vorsorgen können.

Die Eingriffe des Staats in das Sozialsystem der gesetzlichen Rentenversicherung zeigen Wirkung. Grundsätzlich handelt es sich bei nahezu allen Vorhaben und Maßnahmen um eine teilweise Abkehr vom Generationenvertrag und dem Umlageverfahren.

Die betriebliche Altersversorgung ist seit jeher ein Instrument, das Arbeitgebern ermöglicht, die eigenen Arbeitnehmer an das Unternehmen zu binden und auch ein Stück weit soziale Verantwortung für diese zu übernehmen.

Die staatliche Förderung der Basisrente setzt auf eine ansteigende steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge und eine gleichzeitige Anhebung des steuerpflichtigen Teils der Rentenzahlung. Am Ende dieser Entwicklung sollen eine volle steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge (in der Ansparphase) und eine volle Besteuerung der Rentenzahlungen (in der Rentenbezugsphase) stehen.

Die 2. Schicht bildet die sogenannte Zusatzversorgung. Innerhalb dieser werden private Riester-Renten und die betriebliche Altersversorgung zusammengefasst. Im modularen Aufbau des deutschen Alterssicherungssystem also die erste Ergänzung zu der Basisversorgung.

Bei einer Risikolebensversicherung steht die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Mittelpunkt. Stirbt die versicherte Person während der Versicherungsdauer wird die Versicherungssumme fällig.

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