Private Versicherungen

  • Die "Riester"-Rente

    Die 2. Schicht bildet die sogenannte Zusatzversorgung. Innerhalb dieser werden private Riester-Renten und die betriebliche Altersversorgung zusammengefasst. Im modularen Aufbau des deutschen Alterssicherungssystem also die erste Ergänzung zu der Basisversorgung.

  • Die gesetzliche Rentenversicherung

    Die Eingriffe des Staats in das Sozialsystem der gesetzlichen Rentenversicherung zeigen Wirkung. Grundsätzlich handelt es sich bei nahezu allen Vorhaben und Maßnahmen um eine teilweise Abkehr vom Generationenvertrag und dem Umlageverfahren.

  • Die "Rürup"-Rente

    Die staatliche Förderung der Basisrente setzt auf eine ansteigende steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge und eine gleichzeitige Anhebung des steuerpflichtigen Teils der Rentenzahlung. Am Ende dieser Entwicklung sollen eine volle steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge (in der Ansparphase) und eine volle Besteuerung der Rentenzahlungen (in der

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  • Die Risikolebensversicherung

    Bei einer Risikolebensversicherung steht die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Mittelpunkt. Stirbt die versicherte Person während der Versicherungsdauer wird die Versicherungssumme fällig.

  • Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

    Die betriebliche Altersversorgung ist seit jeher ein Instrument, das Arbeitgebern ermöglicht, die eigenen Arbeitnehmer an das Unternehmen zu binden und auch ein Stück weit soziale Verantwortung für diese zu übernehmen.

  • Krankentagegeld: „alles oder nichts“

    Rechtsanspruch auf die Zahlung eines Krankentagegelds besteht nur, wenn die Versicherten ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht mehr vollständig ausüben können.

  • Krank im Ausland

    Wer im Ausland erkrankt, muss die Notrufzentrale seiner Auslandsreisekrankenversicherung verständigen. Andernfalls müssen später umfangreiche Nachweise erbracht werden.

  • Die Hausratversicherung

    Die Haus­rat­versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Hausrat, der durch eine Viel­zahl von versicherten Gefahren entstehen kann.

  • Die Kfz-Versicherung

    Für jedes am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeug muss vom Halter eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dies gilt nicht nur für PKW; auch Anhänger, Motorräder und Mofas müssen haftpflichtversichert sein. Diese Versicherungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.

  • Die private Haftpflichtversicherung

    Für Schäden, die Sie anderen Personen oder dem Eigen­tum anderer Personen schuldhaft zufügen, haften Sie als Ver­ursacher nach § 823 BGB in unbegrenzter Höhe mit gegen­wärtigem und zukünftigem Vermögen.

  • Wenn das Wasser kommt ...

    Daran sollten Sie denken, rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin angesichts der Hochwasserkatastrophe in Teilen Ost- und Süddeutschlands.

  • Die Rechtsschutzversicherung

    Die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Kosten für Gutachten in juristischen Auseinandersetzungen können, abhängig vom jeweiligen Streitwert und der Verfahrensdauer, beträchtlich sein. Dadurch kann die Durchführung eines Prozesses – nämlich für den Fall, dass Sie verlieren – ein unkalkulierbares finanzielles Risiko für Sie bedeuten.

  • Die private Pflegeversicherung

    Mit dem gestiegenen Risiko der Pflegebedürftigkeit(gestiegene Lebenserwartung, bessere medizinische Versorgung) geht auch das Risiko des drastischen Kapitalverzehrs einher. Was der nächsten Generation weitervererbt werden sollte, schwindet innerhalb weniger Jahre oder Monate.

  • Weder Miete noch Wohnung

    Wenn die Wohnung wegen Hochwassers nicht bewohnbar ist, muss der Mieter auch keine Miete bezahlen.

  • Die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

    Die private Berufsunfähigkeitsabsicherung schützt Sie, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten Ihrem Beruf nachzugehen und so für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie zu sorgen.

  • Rauchmelder in NRW Pflicht

    Rauchmelder sind seit dem 1. April 2013 in Nordrheinwestfalen gesetzlich vorgeschrieben. Spätestens bis 2017 müssen alle Wohnungen damit ausgestattet sein.

  • Die Wohngebäudeversicherung

    Die Wohn­­gebäude­versicherung schützt Sie als Haus­besitzer vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Haus und an den versicherten Gebäude­bestand­teilen, z. B. Garagen, Heizungs-, sanitäre oder elektrische Anlagen, feste Fußböden oder Decken und sogar Antennen.

  • Sensibler bei psychischen Störungen

    Die Krankschreibungen von Arbeitnehmern aufgrund psychischer Leiden erreichten 2012 einen neuen Höhepunkt, schreibt die DAK zu ihrem „Gesundheitsreport 2013“.

  • Schwere Krankheiten

    Ähnlich wie die Grundfähigkeitsversicherung, stellt auch die Absicherung von schweren Krankheiten (Dread-Disease-Versicherung) eine Form der ergänzenden Vorsorge dar. Versichert sind diverse Krankheiten, die in einem Katalog zusammengefasst sind. Bei Diagnose

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  • Verkehrssicherungspflicht nach Umständen

    „Wer im Winter auf einem erkennbar nur unzureichend gestreuten Weg eines Privatgrundstücks stürzt, hat in der Regel keinen Anspruch auf ein Schmerzensgeld“, fasste das Versicherungsjournal Ende vergangenen Jahres ein spät veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 11. Mai 2012 (Az.: 10 U 44/11) zusammen.

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